Teilhabebegleitung (THB)
Teilhabebegleitung hilft dabei, auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten.
Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören Menschen mit besonderem Förderbedarf.
Die Teilhabebegleitung hilft dabei, auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten.
Ziele der Maßnahme sind die Absicherung der Berufswahl, die Suche nach einem betrieblichen Ausbildungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz und die Sicherung des Ausbildungs-, Umschulungs- oder Beschäftigungsverhältnisses.
Modul 1 – Berufliche Orientierung:
Hier wird Ihnen geholfen, herauszufinden, welche Berufe und Tätigkeiten für Sie am besten passen. Berücksichtigt werden dabei Ihre Interessen, Ihre gesundheitliche und geistige Leistungsfähigkeit und auch die Anforderungen des Arbeitsmarktes. Modul 1 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden.
Modul 2 – Heranführung an die Ausbildung, Umschulung oder Beschäftigung:
Sie werden unterstützt, einen konkreten betrieblichen Ausbildungs-, Umschulungs- oder Arbeitsplatz zu finden. Unter anderem bekommen Sie Unterstützung beim Zusammenstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen und Sie werden auf Vorstellungsgespräche vorbereitet.
Modul 2 kann durch einzelne Praxistage in Betrieben ergänzt werden.
Modul 3 – Ausbildungs-, Umschulungs- oder Beschäftigungssicherung:
Sie bekommen Hilfe bei der Bewältigung des betrieblichen Alltags, zum Beispiel durch Beratungsgespräche bei Konflikten im Betrieb. Ziel ist, dass Sie dauerhaft auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten können. Auch Ihr Übergang von Ausbildung in Beschäftigung kann unterstützt werden.
Die Teilhabebegleitung setzt sich je nach Ihrem individuellen Bedarf aus einem oder mehreren Modulen zusammen. Jedes der drei Module dauert maximal 6 Monate.
Über die gesamte Betreuungsdauer stehen Ihnen qualifizierte und erfahrene sozialpädagogische Fachkräfte zur Seite.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft die individuellen Voraussetzungen und weist die Teilnehmenden der Maßnahme zu. Die Teilnehmenden werden von der Bundesagentur für Arbeit dem jeweiligen Modul zugewiesen. Während der Maßnahme können Module gewechselt werden. Die Kosten für die Maßnahme übernimmt die Bundesagentur für Arbeit.