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Bis zu 100% Kostenübernahme

Qualifikationen und Kompetenzen durch berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung aufzubauen, zu erhalten oder auszubauen wird durch unterschiedliche Förderprogramme finanziell gefördert.

So übernehmen z. B. die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter oder andere Kostenträger wie die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundeswehr bis zu 100 % der Schulungskosten.

Ganz egal, ob im Job oder arbeitssuchend – Sie können, je nach persönlichen Voraussetzungen,

von unterschiedlichsten Förderungen profitieren.

Wir haben nachfolgend wichtige Förder- und Prämienprogramme aufgeführt.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS): Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Job-Chancen erheblich verbessern. Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Ob eine Maßnahme die Vorgaben des AVGS erfüllt und Ihren Bedürfnissen entspricht, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechpartnerin bzw. Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Aufstiegs-BAföG: Das Aufstiegs-BAföG (veraltet auch Meister-BAföG genannt) unterstützt Fachkräfte bei der Finanzierung Ihrer Fortbildung. Mit Hilfe des staatlichen Programms können vorhandene Kenntnisse und Fähigkeiten über spezielle Fortbildungen weiter ausgebaut werden. Eine Voraussetzung für einen Aufstiegs-BAföG-Antrag ist, dass bereits eine abgeschlossene, erste Berufsausbildung vorliegt. Genau wie beim Studenten-BAföG gibt es hier einen BAföG-Höchstsatz. Hinter dem Aufstiegs-BAföG steckt als rechtliche Grundlage das „Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz“, kurz AFBG. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wird von Bund und Ländern gemeinsam finanziert.

Berufliche Rehabilitation: Die Deutsche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Berufsförderung (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Diese Leistungen sollen Erwerbsfähigkeit erhalten und neue Berufschancen eröffnen. Voraussetzung: Sie können eine berufliche Rehabilitation erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Weiterhin müssen bei der Antragstellung bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen vorliegen. Die Prüfung der Voraussetzungen erfolgt durch den jeweilig zuständigen Rentenversicherungsträger. Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Es gibt Leistungen, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, aber auch Aus- und Weiterbildungsangebote, die Ihnen ganz neue berufliche Perspektiven ermöglichen sollen.

Bildungsscheck NRW: Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an Maßnahmen beruflicher Weiterbildung mit finanziellen Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Kosten für die berufliche Weiterbildung werden bis zur Hälfte gefördert (50%). Die maximale Förderhöhe beträgt aktuell 500 Euro. Der Bildungsscheck wird nach einer kostenlosen Beratung in einer Bildungsscheck-beratungsstelle ausgegeben. Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung in einer ausgewählten Beratungsstelle in Nordrhein-Westfalen verbindlich. Beratungsstellen finden Sie unter weiterbildungsberatung.nrw

Bildungsgutschein: Soll mit einer beruflichen Weiterbildung, Anpassungsqualifizierung, Umschulung oder einer Teilqualifizierung die individuelle Beschäftigungsfähigkeit verbessert werden, kann die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter mit einem Bildungsgutschein finanziell unterstützen. Mit dem Bildungsgutschein wird zugesichert, dass die Weiterbildungskosten übernommen werden. Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist, Ihre Arbeitslosigkeit beendet oder die drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann. Um einen Bildungsgutschein erhalten zu können, müssen individuelle Voraussetzungen erfüllt sein, die in einem persönlichen Beratungsgespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geklärt werden.

Eingliederungszuschuss: Der Eingliederungszuschuss (EGZ) ist eine finanzielle Unterstützung der Agentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters. Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Lohnkostenzuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten. Arbeitgeber/innen können den Eingliederungszuschuss erhalten, wenn sie offene Stellen mit Bewerber/innen besetzen, die arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind oder Bürgergeld beziehen. Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch darauf.

Qualifizierungschancengesetz (QCG): Seit dem 1. Januar 2019 gilt das Qualifizierungschancengesetz. Das Qualifizierungschancengesetz fördert die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eines Unternehmens, um sich auf die digitale Arbeitswelt und damit verbundene Herausforderungen vorzubereiten. Durch das Qualifizierungschancengesetz können Weiterbildungen gefördert werden, die Mitarbeiter/innen fit für die Arbeitswelt von morgen machen. Durch Übernahme von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitslohn unterstützt der Staat Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen dabei, mit dem digitalen Wandel Schritt zu halten und sich kompetenter und wettbewerbsfähiger aufzustellen.

WeGebAU: Das Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer/innen in Unternehmen) der Bundesagentur für Arbeit dient zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmer/innen ohne und mit Berufsabschluss, die seit mehr als vier Jahren einer angelernten Tätigkeit nachgehen und den erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Ältere Arbeitnehmer/innen können gefördert werden, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und in einem Betrieb mit weniger als 250 Beschäftigten angestellt sind. Auch während Kurzarbeit ist die Teilnahme an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme möglich.

Weiterbildungsgeld und Bürgergeldbonus: Wer sich als Bürgergeldbezieher/in beruflich weiterbildet, soll monatlich eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Es gibt zwei unterschiedliche Unterstützungsbeträge: a) Wird eine Maßnahme (z. B. eine Umschulung, Teilqualifikation oder Vorbereitung auf die Externenprüfung) besucht, die zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Bürgergeldbezieher/innen vom Jobcenter ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro. b) Wird eine Weiterbildung besucht, die nicht zu einem Berufsabschluss führt, erhalten Bürgergeldbezieher/innen vom Jobcenter einen Bürgergeldbonus in Höhe von monatlich 75 Euro. Die Weiterbildung muss mindestens 8 Wochen dauern. Das Weiterbildungsgeld bzw. der Bürgergeldbonus ist anrechnungsfrei und mindert nicht Zuverdienstgrenzen oder aufstockende Leistungen. Der Bürgergeldbonus wird auch gewährt, wenn an bestimmten Maßnahmen für junge Menschen teilgenommen wird (z. B. an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB)).

Weiterbildungsprämie: Wenn innerhalb einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung die Zwischenprüfung oder eine gleichgestellte Prüfung bestanden wird, wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie von 1.000 Euro bezahlt. Die Prämie für das Bestehen der Abschlussprüfung beträgt 1.500 Euro. Insgesamt ist also eine Prämienauszahlung von bis zu 2.500 Euro (steuerfrei) möglich. Die Entscheidung über die Gewährung/Auszahlung der Weiterbildungsprämie liegt bei Ihrer Bundesagentur für Arbeit.

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